Reha, Rente, Gutachter: Kampfgeist 3.0
Nachdem ich 12 Monate nach Beginn meiner Krankheit immer noch gar keine Diagnose/n hatte, füllte sich dann in den folgenden Jahren eine ganze Liste…
Hier kannst du aktuell meine Diagnosen, deren Auswirkungen und die Einschätzungen der Gutachter lesen…
… und wie sich diese auf meine Beantragung einer Reha und der Erwerbsminderungsrente auswirken.
8.10.2019 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Reha
14.11.2019; ärztlicher Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung, Facharzt/Ärztin für Neurologie
Fazit: Das Chronische Erschöpfungssyndrom im Zusammenhang mit der depressiven Störung ist so ausgeprägt, dass die Erwerbstätigkeit erheblich gefährdet ist.
Es wird eine Reha empfohlen, damit die Erwerbstätigkeit erhalten und somit eine EU-Berentung vermieden werden kann.
26.11.2019 - Ablehnung Reha
Begründung: keine der folgenden Voraussetzungen sind erfüllt:
- Erwerbsfähigkeit ist gefährdet oder gemindert
- geminderte Erwerbsfähigkeit könnte durch Reha verbessert werden
- Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit könnte abgewendet werden
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18.12.2019 Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha
1.7.2020 Antrag Erwerbsminderungsrente
dazu wurde von der Rentenversicherung beuftragt:
1.9.2020; nervenärztliches Fachgutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit (Facharzt-ärztin für Neurologie und Psychatrie)
- ausgeprägte Somatisierungsstörung
- somatoforme Schmerzstörung
- mittelgradig anhaltende depressive Episode
Fazit: Zum aktuellen Zeitpunkt und auf absehbare Zeit kann das Berufsbild Eventmanager nicht ausgeführt werden. Mit einer Besserung des Gesundheitszustandes ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen, benötigt aber ausreichend Zeitraum (gern auch mal 15 – 20 Jahre).
24.3.2021; ärztliches Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung, Facharzt/ärztin für Neurologie und Psychiatrie (Dauer: ca. 30 Minuten)
- rezidivierende depressive Störung (leicht)
- chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
- Einschränkung der Anpassungs- und Umstellfähigkeit
- verminderte emotionale Belastbarkeit und Stressfestigkeit
28.4.2021: Ablehnung EU-Rente
31.5.2021 Widerspruch (mit Unterstützung des VdK)
08.1.2021 Widerspruch zurückgewiesen
8.12.2021 Klageeinreichung beim Sozialgericht Dresden
dazu wurde vom Sozialgericht angefordert:
13.5.2023; Sozialgerichtsgutachten (Dauer ca. 1,5 h, Facharzt-ärztin für Neurologie und Psychatrie, Psychologe/in.
- biologisch jünger wirkende 48jährige Frau 😆
- formales Denken eingeengt
- Konzentration und Aufmerksamkeitsdefizit
- deutliche Fatique
- Somatisierungsneigung
- starke Ermüdbarkeit/Erschöpfbarkeit
- schwere depressive Symptomatik
- mittelschwer ausgeprägte Fatigue-Symptomanteil
- (stark) unterdurchschnittlich/e (beeinträchtigt/e)
- Arbeitsgeschwindigkeit
- Merkfähigkeit
- Lernleistung
- kognitive Flexibilität
- Wiedererkennungsleistung
- Konzentration
- Wiedererkennung
- Gedächtnisparameter
- 41 % intellektueller Leistungsabbau
- im Vergleich mit gesunden 40-60-Jährigen erreichen ca. 98% eine höhere Aufmerksamkeitsleistung als die Klägerin
Fazit: Trotz vorliegenden Störungen ist die Klägerin in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten zu verrichten, allerdings keine Arbeit als Eventmanager. Empfohlen wird eine Arbeit als Pförtner oder Poststellenmitarbeiterin 🙂
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23.5.2023 Klagebegehren abgelehnt
Die Gutachter, die von der Rentenversicherung und vom Sozialgericht beauftragt worden sind stellten fest, dass ich trotz erhöhten Schwierigkeiten einen 6 Stunden Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen kann.
Somit wäre die Erwerbsminderungsrente vor Gericht abgelehnt worden.
Da ich seit Jahren in Behandlung bin, alles versuche, um wieder arbeitsfähig zu sein – und es einfach körperlich doch nicht hinbekomme – sehe ich nicht ein, dass das ich hier von der Rentenversicherung im Stich gelassen werde.
Zugegebener Weise haben es die Gutachter sehr schwer, mich einzuschätzen. Aber verstellen kann ich mich auch nicht. Das fühlt sich falsch an… und irgendwie bringe ich das auch nicht. Gern kannst du dazu meinen BlogArtikel lesen: Maske als Selbstschutz.
Nur wäre es von Vorteil, dass die Rentenversicherung die Zuarbeiten meiner Ärzte – die mich nun schon sei 2018 behandeln – mit in die Entscheidung einbeziehen würden. Denn meine behandelten Ärzte können einschätzen … das ich z.Z. immer noch nicht voll einsatzfähig bin und wenn ich es denn probieren würde, danach einen tiefen Rückschlag erleben würde.
Sich auf Gutachter zu beziehen, die mich nicht kennen und mich 30 min kennenlernen, finde ich falsch (bei allem. was mit der Psyche zu tun hat).
Deswegen habe ich nun nach der letzten Ablehnung noch einen eigenen Gutachter bestellt.
Und was habe ich gemacht?
Einfach im Internet gegoogelt und den ersten, der mir über den Weg lief – und den ich erreichen konnte, angerufen. So entstand der Kontakt und eine neues Gutachten wurde vom Sozialgericht beauftragt (auf meine Kosten*). Ich dachte mir, „irgendwer muss doch mal verstehen und nachvollziehen können, wie es mir geht. „
* Kosten übernimmt meine Rechtsschutzversicherung
5. Dezember 2023; Neurologisches Gutachten für die Rentenversicherung (Neurologe/Neurologin)
ICD-10: G93.3: Chronisches Fatique-Syndrom mit kognitiver Fatigability (krankhaft erhöhte Ermüdbarkeit kognitiver Leistungen)
Fazit: Der Gutachter kann die ersten Gutachten nicht nachvollziehen und kritisiert deren Einschätzung.
Ein erster Durchbruch - nach fast 5 Jahren.
Dies ist das erste Gutachten, mit dem ich mich 100% identifizieren kann. Der Gutachter hat festgestellt, dass meine Depression schon noch vorhanden ist, durch die gute Behandlung und Einstellung der Medikation aber in den Hintergrund rückt.
Meine Erschöpfung und viele meiner Symptome resultieren aus dem Fatique-Syndrom (alt: Müdigkeitssyndrom), welches 2019 schon mal festgestellt, die letzten Jahre aber einfach „übersehen“ worden ist.
Somit stellt der Gutachter fest, dass ich nur noch max. 3 – 6 h am Tag arbeitsfähig bin. Das würde eine Teilerwerbsrente bedeuten.
Jetzt kommt es auf das Gericht an, ob es das Gutachten akzeptiert. Die Rentenversicherung hat schon Einspruch erhoben.
Nun heißt es: Daumen drücken … aber es gibt ja noch die Berufung 🙁
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